Sicher haben Sie den Begriff FSK schon einmal gehört. Die wenigsten Menschen wissen jedoch, was genau sich hinter diesem Begriff verbirgt. Wir haben daher ein paar wichtige Informationen zur FSK und den entsprechenden Gesetzesgrundlagen für Sie aufbereitet.
FSK steht für »Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft«. Im Zentrum der Arbeit stehen freiwillige Prüfungen von Filmen, Videokassetten und vergleichbare Bildträgern, die in der Bundesrepublik Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind. Entsprechend den Vorgaben der FSK wird eine Freigabe von Filmen für bestimmte Altersklassen beschlossen. Die bundesdeutsche FSK bestimmt u.a. folgende Freigaben:
Jetzt kann es sein, dass ein Film "ab 12 Jahre" noch um 20:00 oder 23:00 Uhr läuft. Dann müssen 12jährige dennoch draußen bleiben, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Hier greift das Jugendschutzgesetz, das in allen Häusern bei uns aushängt. Danach dürfen auch Jugendliche unter 16 Jahren nach 22:00 Uhr und Jugendliche unter 18 Jahren nach 24:00 Uhr nicht mehr ohne Begleitung im Kino sein. Wir appellieren hier an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen Kinopolis ggf. eine Enttäuschung bereiten muss.
Im Rahmen der Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes wurde mit Wirkung zum 01. April 2003 ein so genanntes "Elternprivileg" eingeführt. Demnach dürfen Kinder ab 6 Jahren mit einer "personensorgeberechtigten" Begleitung auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Zusätzliche Informationen zur FSK finden Sie unter www.fsk.de.